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Vorraussetzungen und Regelungen

Überblick

 

  • Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Foto
  • Theorie: Verkehrsregeln, Schilder, Gefahrenlehre (Prüfung Pflicht)
  • Praxis: Fahrstunden inkl. Schalten, Anfahren, Sonderfahrten (Autobahn, Nacht, Überland)
  • Prüfung: Theorie + praktische Fahrprüfung
  • Ausnahmen bei Aufstiegen oder Zusammenhang mit Beruf

PKW-Führerscheinklassen

Klasse B Schalter

  • Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit Begleitung)
  • Fahrzeuge: Schaltwagen → berechtigt später auch zum Fahren von Automatik
Klasse B78/B197

  • B78 (Automatik):
    Prüfung auf Automatik → nur Automatik fahren erlaubt
  • B197 (Kombi):
    Ausbildung teils Schaltung + Automatik, Prüfung auf Automatik → Schaltung & Automatik erlaubt
  • Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 begleitet)
Klasse BE/B96

  • B96:
    Erweiterung zu Klasse B → Kombination bis 4.250 kg
    Keine Prüfung, nur Fahrerschulung
  • BE:
    Eigener Führerschein → Anhänger bis 3.500 kg
    Praktische Prüfung erforderlich
  • Voraussetzung: Klasse B
  • Praxis: Fahren mit Anhänger, Rangieren, Sicherung

Zweirrad-Führerscheinklassen

Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre (oder 20 Jahre durch Aufstieg)
  • Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung
  • Aufstieg durch A2 möglich
Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Fahrzeuge: Bis 35 kW (48 PS), auch gedrosselte Maschinen erlaubt
  • Aufstieg mit A1 möglich
Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Fahrzeuge: Zweiräder bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS), Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg
Klasse AM

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Fahrzeuge: Zweiräder bis 45 km/h, max. 50 ccm

LKW-Führerscheinklassen

Klasse C

  • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 mit Ausbildung)
  • Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3.500 kg, kein Limit nach oben (ohne Anhänger über 750 kg)
Klasse CE

  • Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 mit Ausbildung)
  • Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3.500 kg, auch Kombinationen mit Anhängern über 750 kg (keine obere Gewichtsgrenze)
Klasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre 
  • Fahrzeuge: Fahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg
Klasse C1E

  • Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit Begleitung)
  • Fahrzeuge: Fahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg, auch mit Kombinationen bis 12.000 kg (Zugfahrzeug max. 7.500 kg) 

Zugmaschinen-Führerscheinklassen

Klasse T

  • Mindestalter: 18 Jahre 
  • Fahrzeuge:

    Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhängern

Klasse L

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Fahrzeuge:

    Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeug jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern