Vorraussetzungen und Regelungen
Überblick
- Voraussetzungen: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Foto
- Theorie: Verkehrsregeln, Schilder, Gefahrenlehre (Prüfung Pflicht)
- Praxis: Fahrstunden inkl. Schalten, Anfahren, Sonderfahrten (Autobahn, Nacht, Überland)
- Prüfung: Theorie + praktische Fahrprüfung
- Ausnahmen bei Aufstiegen oder Zusammenhang mit Beruf
PKW-Führerscheinklassen
Klasse B Schalter

- Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit Begleitung)
- Fahrzeuge: Schaltwagen → berechtigt später auch zum Fahren von Automatik
Klasse B78/B197

- B78 (Automatik):
Prüfung auf Automatik → nur Automatik fahren erlaubt - B197 (Kombi):
Ausbildung teils Schaltung + Automatik, Prüfung auf Automatik → Schaltung & Automatik erlaubt - Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 begleitet)
Klasse BE/B96

- B96:
Erweiterung zu Klasse B → Kombination bis 4.250 kg
Keine Prüfung, nur Fahrerschulung - BE:
Eigener Führerschein → Anhänger bis 3.500 kg
Praktische Prüfung erforderlich - Voraussetzung: Klasse B
- Praxis: Fahren mit Anhänger, Rangieren, Sicherung
Zweirrad-Führerscheinklassen
Klasse A

- Mindestalter: 24 Jahre (oder 20 Jahre durch Aufstieg)
- Fahrzeuge: Alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung
- Aufstieg durch A2 möglich
Klasse A2

- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge: Bis 35 kW (48 PS), auch gedrosselte Maschinen erlaubt
- Aufstieg mit A1 möglich
Klasse A1

- Mindestalter: 16 Jahre
- Fahrzeuge: Zweiräder bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS), Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg
Klasse AM

- Mindestalter: 15 Jahre
- Fahrzeuge: Zweiräder bis 45 km/h, max. 50 ccm
LKW-Führerscheinklassen
Klasse C

- Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 mit Ausbildung)
- Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3.500 kg, kein Limit nach oben (ohne Anhänger über 750 kg)
Klasse CE

- Mindestalter: 21 Jahre (oder 18 mit Ausbildung)
- Fahrzeuge: Fahrzeuge über 3.500 kg, auch Kombinationen mit Anhängern über 750 kg (keine obere Gewichtsgrenze)
Klasse C1

- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge: Fahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg
Klasse C1E

- Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 mit Begleitung)
- Fahrzeuge: Fahrzeuge von 3.500 kg bis 7.500 kg, auch mit Kombinationen bis 12.000 kg (Zugfahrzeug max. 7.500 kg)
Zugmaschinen-Führerscheinklassen
Klasse T

- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge:
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhängern
Klasse L

- Mindestalter: 16 Jahre
- Fahrzeuge:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeug jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
